Connys Tierbetreuung Donauwörth, Augsburg, Meitingen, Haustierbetreuung Wertingen und Gersthofen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
aktualisiert und erneuert am 11.03.2024

Ab Betreuungsbeginn ist der unterzeichnete Tierbetreuungsvertrag bzw. Dienstleistungsvertrag gültig.
Darüber hinaus sind die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam.

1.Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vom Tierbesitzer-Auftraggeber gelesen-akzeptiert und unterschrieben) gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen mir-Connys Tierbetreuung – Trutzl-Wagner Conny-Augsburger Str. -86695 Nordendorf und Ihnen.
Sollten Sie entgegenstehende AGB`S verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Vertragsschluss
Der Vertragsabschluss findet individuell durch einen schriftlichen Tierbetreuungsvertrag statt.
Mit Ihrer Unterzeichnung kommt der Vertrag zustande und Sie erkennen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – AGB -,von Connys Tierbetreuung -Trutzl-Wagner Conny-Augsburger Str.-86695 Nordendorf an und sind mit diesen einverstanden.

2.Betreuung vom Tierbetreuer

2.1 Betreuungszeit
Die Betreuungszeit/en finden nach jeweiliger Absprache mit dem Tierhalter bzw. dem Auftraggeber statt und wird schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des unterschriebenen Antrages des Kunden, auch per Email falls gewünscht zustande.
Bei Bestandskunden oder auch kurzfristig telefonischen Buchungen ist auch dann verbindlich gebucht wenn dem Betreuer Buchungszeitraum, Anzahl und Tierart vorliegen und die Betreuung ihm zugesagt wurde.

2.2.Durchführung der „mobilen Betreuung „
Die mir anvertrauten Tiere werden nach bestem Wissen und Gewissen betreut.
Die Betreuung wird von mir Trutzl-Wagner Conny selbst durchgeführt – keine Angestellten.
Im Notfall auch mal von meinem Mann Trutzl Heinrich.

2.3 Versorgung
Nach Absprache mit dem Tierbesitzer-Auftraggebers wird die Versorgung schriftlich im Vertrag festgehalten z.B. Menge des Futters, Toilettenplatz, Lieblingsspielzeug 

2.3.1.Erkrankung Ihres Tieres /Ihrer Tiere vor und /oder zur Betreuungszeiten

Der Tierbesitzer-Auftraggeber versichert ausdrücklich, dass sein zu betreuendes Tier(e) zum Zeitpunkt der Übergabe gesund und frei von Parasiten bzw. ansteckenden Krankheiten ist.
Sollte dies nicht der Fall sein, muss dies vom Besitzer schriftlich oder auch telefonisch angegeben werden damit eine Vereinbarung diesbezüglich getroffen werden kann. Im schlimmsten Fall muss ich die Betreuung absagen um die Versorgung anderer Tiere nicht zu gefährden.
Sollte das Tier(e) innerhalb des Betreuungszeitraums erkranken, erklären Sie sich (Tierbesitzer-Auftraggeber) damit einverstanden das ich Betreuer Conny Trutzl-Wagner nach eigenem Ermessen einen Tierarzt aufsuche.
Sofern kein Notfall besteht werde ich zuvor versuchen Sie bzw. die angegebene Person im Notfall vorab per WhatsApp-telefonisch zu erreichen.
Die Kosten hierfür trägt der Tierbesitzer-Auftraggeber
Sollte ein Transport zum Tierarzt-Klinik nicht möglich sein – Tier geht nicht in die vorhergesehene Box-schwer verletzt, werde ich nach versuchter Kontaktaufnahme und vorherigen Besprechung mit dem Tierbesitzer-Auftraggeber-Notfallperson den mobilen Tiernotarzt oder Ihren Arzt mit der medizinischen Versorgung bei Ihnen vor Ort beauftragen.

Auch hierzu erklärt sich der Tierbesitzer-Auftraggeber bereit die Kosten in voller Höhe zu übernehmen. 
Gehen nicht zu Lasten des Tierbetreuers.

Für den Notfall sollte bitte immer gut sichtbar oder mit dem Betreuer abgesprochen, eine Transportbox gut sichtbar platziert sein.

2.3.2.Weiterversorgung-Notversorgung nach Beendigung der Betreuungszeit

Falls der Tierbesitzer -Auftraggeber die Betreuung nach der angegebenen Betreuungszeit nicht wieder übernehmen bzw. aufnehmen kann
wie bei höherer Gewalt z.B.

Durch Reiseabfahrtzeiten die verschoben werden-Zug-Flugzeug
Plötzliche Erkrankung am Urlaubsort
Unwetter 
sollte dies der Fall sein so werde ich als Betreuer die Notversorgung durchführen. Telefonisch, per WhatsApp oder Email wird die weitere voraussichtliche Betreuungszeit vereinbart und schriftlich niedergelegt-sofern als möglich.
Diesbezüglich erhalten Sie für die Notfall Betreuung eine gesonderte Rechnung.


Der Tierhalter meldet sich nach seiner Rückkehr spätestens bis zum nächsten Tag zurück (E-Mail, Anruf, Mailbox, WhatsApp, SMS). Unterbleibt diese Rückmeldung betreut Frau Trutzl-Wagner die Tiere kostenpflichtig weiter, sollte der Versuch einer telefonischen Kontaktaufnahme nicht erfolgreich sein. Unterbleibt eine Rückmeldung des Tierhalters wiederholt, kann dieser zusätzliche Service nicht mehr angeboten werden. 

2.3.4.Zusätzliche Betreuung vor oder nach der Betreuung einer anderen Person(en)

Falls der Tierhalter beziehungsweise der Auftraggeber aus verschiedenen Gründen, die Betreuung vor – während und nach der Betreuungszeit durch einen anderen Tierbetreuer noch zusätzlich machen möchte, muss dies schriftlich festgelegt werden. Denn nur in der genannten Betreuungszeit, die im Betreuungsvertrag oder in der Rechnung der Betreuung festgelegt ist, kann ich Trutzl-Wagner Conny gewährleisten, dass Ihr(e) Tiere sehr gut betreut und versorgt werden.
Bitte geben Sie an, welche/en zu welchem Datum Ihre(e) Tiere zusätzlich betreut, damit gewährleistet ist das es auch dem Tier in dieser Zeit gut geht.

2.4.Sicherheit während Ihrer Abwesenheit

2.4.1. Schutzvorrichtung bei Katzenklappen (Freigängern)
Sollte Ihre Katze Freigänger sein und eine Katzenklappe angebracht sein, so muss diese einbruchsicher sein. Bei einem Einbruch oder sonstigem Einstieg anderer Tiere z.B. übernehme ich in Ihrer Wohnung oder im Haus keine Haftung.

2.4.2. Schutzvorrichtungen an Fenster und Türen
Bei gewünschten Kippfenstern, Terassentüren muss ein Katzenschutz vorhanden sein, damit sich Ihr Tier nicht verletzen kann. Auch diese müssen einbruchsicher sein.
Sollte diese Sicherheit während der Betreuung nicht gegeben sein so werden diese vom Betreuer bei Verlassen der Wohnung/Haus wieder geschlossen auch wenn diese zuvor geöffnet waren.

2.4.3. Lüften Ihrer Wohnung / ihres Hauses 
In Ihrer Abwesenheit werden die Fenster und Türen (Balkon-Terrasse) vom Tierbetreuer nur während der Anwesenheit und auf Wunsch des Tierbesitzers-Auftraggebers geöffnet-wie z.B. zum Lüften oder gießen der Pflanzen, Müll raus bringen. 

2.4.4.Schutzvorrichtung für Kleintiere
Falls es für Ihr Liebling ein Außengehege gibt, muss dies gegen Fremdeinwirkung von Menschen und Tieren geschützt sein.
Der Tierbetreuer übernimmt keine Haftung für Schäden mit Fremdeinwirkung an Ihrem Tier(en) bzw. auch nicht am dem Gehege.

2.4.5. Sicherheitsdienstleistung
Um in Ihrer Wohnung-Haus auch während Ihrer Abwesenheit nach außen einen bewohnbaren Eindruck zu vermitteln mache ich falls vorhanden Jalousien rauf-runter- Licht an /aus-Check.

3. Haftung

3.1 Einbruch-Diebstahl im Haus – in der Wohnung des Tierbesitzers-Auftraggebers
Bei Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus in der Wohnung- am Haus des Tierbesitzers-Auftraggebers übernimmt der Tierbetreuer keine Haftung.
Der Tierbetreuer ist in diesem Fall berechtigt, die Polizei zu informieren.
Sollte solch ein Fall eintreten, wird das weitere Vorgehen mit dem Tierbesitzer- Auftraggeber (sofern möglich) abgesprochen.
Die hierfür entstandenen Kosten sind vom Tierbesitzer-Auftraggeber zu tragen.

3.2.Stromausfall oder Brand in der Wohnung/ im Haus des Tierbesitzers-Auftraggebers
Der Tierbetreuer ist in wie oben genannt berechtigt, einen Notdienst z.B. Feuerwehr oder Handwerker zu informieren.
Sollte es zu solch einem Notfall kommen wird das weitere Vorgehen (sofern es möglich ist) vorab mit dem Tierbesitzer-Auftraggeber abgesprochen.
Die dabei entstandenen Kosten sind vom Tierbesitzer-Auftraggeber zu tragen.

3.3.Kaputte Pflanzen-sonstige Schäden
  • der Tierbetreuer haftet nicht für z.B. 
  • durch Unwetter zerstörte Pflanzen
  • Schäden durch Unwetter z.B. am Haus, 
  • eingegangene Pflanzen trotz gießen.

3.4.Verursachte Schäden durch das zu betreuende Tier 
Während des Betreuungszeitraumes bleibt der Tierhalter Eigentümer des Tieres nach § 833 Tierhaltergefährdungshaftung. Die Halter der Tiere, die die Angebote von Connys Tierbetreuung nutzen, haften für alle von sich und/von ihrem Tier verursachten Schäden. 
Der Tierbetreuer haftet nicht bei Unfällen von Katzen und Kleintieren, die auf Grund ungesicherten Balkone, Terrassen und Gärten entstehen.
Der Tierbetreuer haftet nicht bei Unfällen, wenn das Tier(e) Freigänger sind, für dessen Unfälle, Verletzungen oder im schlimmsten Fall den Tod.
Der Tierbesitzer-Auftraggeber haftet jederzeit für alle von seinen Tieren verursachten Schäden
(Sachschäden, Personenschäden, Vermögensschäden -Beispiele)

3.5 Haftung ausgehändigter Schlüssel des Tierbesitzers-Auftraggebers
Ausgehändigte Schlüssel des Tierbesitzers-Auftraggebers werden bis zur Rückgabe oder Abholung bestmöglich verborgen aufbewahrt.
Die Haftung für den Verlust des Schlüssels wird beschränkt auf Fälle grober Fahrlässigkeit und des Vorsatzes seitens des Tierbetreuers.
Die Haftung für Diebstahl aus der Wohnung – Haus des Tierbetreuer-Auftraggebers sowie die Haftung bei höherer Gewalt ist insoweit ausgeschlossen.

4.Zahlung der mobilen Tierbetreuung und Dienstleistungen

Der Zahlungsbetrag richtet sich nach der im Betreuungsvertrag -Dienstleistungsvertrag vereinbarten Vergütung.
Sollten nach der vereinbarten Betreuung-Dienstleistung noch Wünsche hinzu kommen ohne vorherige Absprache -vereinbarten Vergütung, so wird diese noch in Rechnung gestellt.
Die vereinbarte Bezahlung für Betreuung und Dienstleistung erfolgt nur noch gegen Vorkasse spätestens 14 Tage vor dem ersten Betreuungstag oder wie auf der Rechnung (Datum) genannt bzw. mit dem Betreuer abgesprochen.

4.1.Unverbindliche Preisliste auf meiner Webseite
Diese Preisliste ist unverbindlich und Preisänderungen sowie Irrtümer sind vorbehalten.
Doch vorab kann man schon mal die Preise für Betreuung sowie Dienstleistung kalkulieren falls Sie diese in Anspruch nehmen möchten.

4.2. Feiertagszuschläge
werden berechnet an folgenden Tagen

Heiligabend-1.und 2.Weihnachtsfeiertag sowie Silvester und Neujahr
diese sind beschrieben auf meiner Internetseite unter Connys-Tierbetreuung.de

4.3. Schlüssel Hol-und Bringdienst
Gegen Bezahlung biete ich einen Schlüssel Hol-und Bringdienst an.
Kosten hier für entnehmen Sie bitte auf meiner Internetseite unter Preisliste.
Sollten Sie diesen nicht in Anspruch nehmen wollen so können sie mir gerne den Schlüssel unter vorheriger Absprache persönlich vorbei bringen.
Den Einwurf in Ihren Briefkasten nach Ende der Betreuung wird aus Sicherheitsgründen nicht gemacht da sonst keine weitere Betreuung im Notfall gewährleistet ist.

4.4. Fahrtkosten
Pro Besuch habe ich eine Anfahrtspauschale, bei sehr weiten Strecken behalte ich mir vor auch eine Abfahrtspauschale zu berechnen.
Diese können Sie auch auf meiner Internetseite entnehmen unter Preisliste.

4.5.Parkgebühren
Sollten nur gebührenpflichtige Parkplätze vorhanden sein, müssen die Parkgebühren gegen Vorlage der Parkbelege vom Tierbesitzer-Auftraggeber erstattet werden.
Diesbezüglich erhalten Sie von mir nach der Betreuungszeit bzw. Dienstleistung eine gesonderte
Rechnung.

4.6. Einverständniserklärung der Bezahlung
Der Tierbesitzer-Auftraggeber erklärt sich mit den oben genannten Kosten und der Bezahlung einverstanden und überweist diese auf das in der Rechnung ausgewiesene Konto.

5.0.Zahlung, Abrechnung, Stornierung der Betreuung und Dienstleistung
Bei uns steht das Wohl der Tiere an erster Stelle, und wir möchten sicherstellen, dass alle pelzigen Freunde die bestmögliche Betreuung erhalten.

Unsere gestaffelte Anzahlung:
Um sicherzustellen, dass alle Tiere gleichermaßen von unseren Dienstleistungen profitieren können, haben wir ein gestaffeltes Anzahlungssystem eingeführt. Dies ermöglicht es uns, die verfügbaren Plätze fair zu verteilen und gleichzeitig die Qualität unserer Betreuung zu gewährleisten.

1. Reservierung: Wenn Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Tier reservieren möchten, nehmen wir eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtbetrags mit sofortiger Fälligkeit entgegen. Der Gesamtbetrag kann auch weiterhin schon ganz beglichen werden. Diese Reservierung sichert Ihnen den gewünschten Zeitraum.
Bei längerer Vorreservierung (ab 6 Monate) nehmen wir eine Anzahlung von 50% mit sofortiger Fälligkeit des Gesamtbetrages entgegen.
2. Bestätigung: Sobald wir Ihre Anzahlung sowie den Buchungsvertrag unterschrieben erhalten haben, bestätigen wir Ihre Buchung und reservieren den Platz für Ihr Tier. Gleichzeitig informieren wir Sie über den genauen Ablauf und die Betreuungsmodalitäten.
3. Restzahlung: Die restliche Betreuungsgebühr wird spätestens 14 Tage vor Beginn der Betreuungszeit fällig. Dies ermöglicht es uns, die verbleibenden Plätze für andere Tiere freizuhalten.

Warum gestaffelte Anzahlungen?
Unsere Philosophie basiert auf Fairness und Gleichberechtigung. Indem wir gestaffelte Anzahlungen verwenden, können wir sicherstellen, dass alle Tiere die Chance auf eine liebevolle Betreuung haben. Wir möchten, dass jeder Vierbeiner bei uns glücklich und zufrieden ist!
Ihre Vorteile:
Sicherheit: Ihre Anzahlung sichert Ihnen den Betreuungsplatz.
Flexibilität: Die Restzahlung erfolgt erst kurz vor der Betreuungszeit.
Gemeinschaft: Durch gestaffelte Anzahlungen tragen Sie dazu bei, dass auch andere Tiere die Möglichkeit zur Betreuung erhalten.
Bei Absage der Buchung wird die Anzahlung nicht erstattet!
.
Wir freuen uns darauf, Ihr Tier bei uns willkommen zu heißen! Bei Fragen oder zur Vereinbarung einer Betreuung kontaktieren Sie uns gerne.

Die vereinbarten Betreuungstermine – Schlüssel Hol-und Bringdienst sowie Vororttermine sind stets verbindlich ob über Telefon, WhatsApp, Email oder SMS.

Bei Absage, Rücktritt oder Stornierung der verbindlich gebuchten Betreuung gelten für den Tierbesitzer-Auftraggeber folgende Stornierungsgebühren:
  • Bis 31 Tage vor Betreuungsbeginn ohne Erstattung der Anzahlung ohne weitere Kosten möglich.
  • Danach wir eine Ausfallsentschädigung wie folgt erhoben:
  • Bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn 50%, 
  • bei weniger als 14 Tage vor Betreuungsbeginn 80% des zum Zeitpunkts des Stornos für die gebuchten Leistung geltenden Preises.
  • bis zum Vortag vor Betreuungsbeginn werden voll in Rechnung gestellt.
  • Anzahlung wird mit Stornogebühren verrechnet
  • Bereits laufende Betreuungen, die verkürzt werden = 100% des vereinbarten Rechnungsbetrages.
Nicht rechtzeitig oder gar nicht abgesagte Betreuungen werden voll in Rechnung gestellt.
Änderungen-Wünsche der Betreuungszeiten Tage sind dem Betreuer unverzüglich mitzuteilen.
Bitte beachten Sie ,dass gebuchte Kennlerntermine-Vorabtermine in schriftlicher oder telefonischer Form spätestens 24 Stunden vorher storniert muss ansonsten wird dies mit € 20,00 inkl. Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

5.1 Von den Stornierungsgebühren ausgenommen sind:
Der Todesfall des Tieres sowie des Tierhalters beziehungsweise Auftraggebers.
Ein Todesfall im engsten Familienkreis
Sehr schwere Erkrankungen des Tieres sowie des Tierhalters-Auftraggebers
Höhere Gewalt-wie z.B. Gefahr in Reiseländer, Erdbeben, Erdrutsche 
In diesen Fällen werden wir den schon bezahlten Rechnungsbetrag als Guthaben z.B. zur nächsten Betreuung verrechnen. 

Bitte denken Sie daran, uns dieses in schriftlicher Form mitzuteilen gerne auch per Email.

5.2. Ausfall des Tierbetreuers
Im Falle das ich die von Ihnen gebuchte Betreuung oder einen zugesicherten Vororttermin bei Ihnen Tierbesitzer-Auftraggeber nicht ausführen kann z.B.
  • höhere Gewalt
  • aufgrund eines Unfalls
  • aufgrund einer schlimmeren Krankheit
  • aufgrund eines notwendigen Krankhausaufenthalts

in diesem Fall wird mein Mann versuchen die Betreuung zu übernehmen. Sollte dies nicht möglich sein (auch mein Mann die Betreuung nicht übernehmen kann),werde ich den bereits bezahlten Buchungsbetrag sofort (sofern es möglich ist bei o.g. Gründen wieder zurück erstatten.

Bei solchen unvorhergesehenen, unbeeinflussbaren Vorkommnissen von der Betreuerin Conny Trutzl-Wagner wird grundsätzlich keine Haftung für Kosten, die durch den Ausfall oder den Abbruch einer Reise des Besitzers entstehen, übernommen. 

Daher eventuell immer an kostenlose Stornierung denken bei einer Reisebuchung.
  
5.3.Ansteckende Krankheit oder Parasitenbefall
Ich behalte es mir vor, vom Betreuungsvertrag zurückzutreten, wenn Ihr Tier(e) am Tag der Betreuung ansteckende Krankheiten oder einen Parasitenbefall z.B.
Magen-Darm-Wurm-Infektion, Lungenwürmer, Katzen-Ohrmilben, Giardien, Flöhe, Läuse haben, die die anderen zu betreuenden Tiere anstecken könnten.
Sollte Ihr Tier eine ansteckende Krankheit gehabt haben und es ist am abklingen-heilen so kann ich die Betreuung nur vornehmen wenn mir vom Tierbesitzer-Auftraggeber ein tierärztliches Attest vorgelegt bekomme, das diese nicht mehr ansteckend für andere Tiere ist und man zuvor eine eventuelle falls nötige Medikamenteneingabe bespricht und festhält

Sollte diese Zusammenarbeit mit Ihnen nicht zu Stande kommen, besteht für Sie in diesem Fall kein Anspruch auf Erfüllung des Betreuungsvertrages oder auf einen Schadensersatz. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht an Sie zurückerstattet. 

5.4. Falsche Angaben zu Ihrer Person oder zum Tier 
WICHTIG:
Bei falschen Angaben Ihrerseits, besteht für Sie kein Anspruch auf Erfüllung des Betreuungsvertrages und des Dienstleistungsvertrages. Es besteht somit auch kein Schadensersatz



Datenschutzerklärung

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Ausführliche Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Verwendung von Google Maps finden Sie auf der Internetseite von Google („Google Privacy Policy“): https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/
6) Rechte des Betroffenen
6.1 Das geltende Datenschutzrecht gewährt Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten umfassende Betroffenenrechte (Auskunfts- und Interventionsrechte), über die wir Sie nachstehend informieren:
Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO: Sie haben insbesondere ein Recht auf Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, die Herkunft Ihrer Daten, wenn diese nicht durch uns bei Ihnen erhoben wurden, das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik und die Sie betreffende Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer solchen Verarbeitung, sowie Ihr Recht auf Unterrichtung, welche Garantien gemäß Art. 46 DSGVO bei Weiterleitung Ihrer Daten in Drittländer bestehen;
Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO: Sie haben ein Recht auf unverzügliche Berichtigung Sie betreffender unrichtiger Daten und/oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten unvollständigen Daten;
Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO: Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu verlangen. Dieses Recht besteht jedoch insbesondere dann nicht, wenn die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO: Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, solange die von Ihnen bestrittene Richtigkeit Ihrer Daten überprüft wird, wenn Sie eine Löschung Ihrer Daten wegen unzulässiger Datenverarbeitung ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen, wenn Sie Ihre Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, nachdem wir diese Daten nach Zweckerreichung nicht mehr benötigen oder wenn Sie Widerspruch aus Gründen Ihrer besonderen Situation eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe überwiegen;
Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO: Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen, soweit dies technisch machbar ist;
Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO: Sie haben das Recht, eine einmal erteilte Einwilligung in die Verarbeitung von Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden wir die betroffenen Daten unverzüglich löschen, sofern eine weitere Verarbeitung nicht auf eine Rechtsgrundlage zur einwilligungslosen Verarbeitung gestützt werden kann. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt;
Recht auf Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO: Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie - unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs - das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes.
6.2 WIDERSPRUCHSRECHT
WENN WIR IM RAHMEN EINER INTERESSENABWÄGUNG IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN AUFGRUND UNSERES ÜBERWIEGENDEN BERECHTIGTEN INTERESSES VERARBEITEN, HABEN SIE DAS JEDERZEITIGE RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIESE VERARBEITUNG WIDERSPRUCH MIT WIRKUNG FÜR DIE ZUKUNFT EINZULEGEN.
MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN. EINE WEITERVERARBEITUNG BLEIBT ABER VORBEHALTEN, WENN WIR ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN KÖNNEN, DIE IHRE INTERESSEN, GRUNDRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN ÜBERWIEGEN, ODER WENN DIE VERARBEITUNG DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN DIENT.
WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VON UNS VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN. SIE KÖNNEN DEN WIDERSPRUCH WIE OBEN BESCHRIEBEN AUSÜBEN.
MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN ZU DIREKTWERBEZWECKEN.
7) Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen). Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder unsererseits kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht.


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